Ist ein Briefkasten Pflicht?

Wie die Türklingel und die Hausnummer ist auch der Briefkasten am Hauseingang für viele Haus- und Wohnungsbewohner selbstverständlich. Als Empfänger freuen Sie sich darüber Postkarten, Einladungen zur Hochzeit oder hochwertige Zeitschriften in Ihrem Postbriefkasten zu finden. Aber auch wichtige Dokumente wie Urkunden, Zeugnisse oder Vertragsunterlagen werden noch immer per Post versendet und sollen sicher und unversehrt beim Empfänger ankommen. Allein aus diesen Gründen kann ein Postkasten bereits sinnvoll sein. Er ermöglicht die Zustellung von Briefen auch in Abwesenheit des Empfängers, schützt die Sendung derweil vor Witterung und Diebstahl und ist dem Briefkastenbesitzer zu jeder Zeit zugänglich. Der Postkasten ist also praktisch, aber ist er tatsächlich auch verpflichtend? Nachdem wir in unserem vorherigen Blogbeitrag aufgelöst haben, ob der Name am Briefkasten Pflicht ist, widmen wir uns nun dem Thema der Briefkastenpflicht und klären alle wichtigen Fragen. Wer ist für die Montage des Kastens zuständig? Gibt es Unterschiede bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern? Welche Voraussetzungen muss die Postbox erfüllen?

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Ist ein Briefkasten Pflicht? Das ist die Rechtslage

Entgegen vielen Gerüchte über das Bestehen einer Briefkastenpflicht, gibt es aktuell kein Urteil, dass den Postkasten an der Hauswand in Deutschland verpflichtend macht. Dennoch ist die Anbringung nicht für jeden optional. Während Haus- oder Wohnungseigentümer selbst entscheiden können, ob sie einen Postkasten benötigen oder nicht, sieht es bei Mietwohnungen anders aus. Denn der Hausbriefkasten gehört zur Mietsache und muss in Mehrfamilienhäusern den Mietern vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall ist also ein Briefkasten Pflicht. Wird hingegen ein Einfamilienhaus vermietet, kann der Vermieter die Anschaffung eines Postbriefkastens an den Mieter übergeben.

Postzustellung ohne Hausbriefkasten? – Konsequenzen für Eigentümer

Auch wenn der Postkasten nicht verpflichtend ist, geht ein Nichtvorhandensein mit großem Aufwand einher. Denn wer am Rechtsverkehr teilnimmt muss postalisch erreichbar sein, um eventuelle Fristen einhalten und somit juristische Folgen vermeiden zu können. Insbesondere gewerbliche Adressen und andere Personen, die am Rechtsverkehr teilnehmen, sollten daher einen Kasten für Postsendungen am Hauseingang installieren. Dennoch ist der Briefkasten nicht Pflicht.

Auch wenn Postzusteller Briefe und weitere Sendungen ausschließlich in Briefkästen oder in Einwurfschlitze in der Eingangstür einwerfen dürfen, können Personen ohne Hausbriefkasten Post in Form von öffentlichen Zustellungen erhalten. Diese werden im Amtsgericht ausgehängt und stehen üblicherweise etwa einen Monat lang zur Einsicht zur Verfügung. Mit Abhängung des Aushangs gilt die Sendung als zugestellt. Daher empfiehlt sich ein regelmäßiger Gang zum Amtsgericht.

Alternativ können Eigentümer ohne Postbriefkasten gegen eine Gebühr eine persönliche Briefzustellung über einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Diese setzt allerdings voraus, dass der Empfänger dafür anwesend ist.

Kein Hausbriefkasten – Briefkastenpflicht für Vermieter

Wie der Haustürschlüssel gehört ebenso ein Briefkasten vertragsgemäß zur Mietsache und muss vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, so kann der Mieter laut Mietrecht eine Mietminderung einfordern. Aus Vermietersicht ist ein Briefkasten also Pflicht.

Dies gilt ebenso für Postkästen, die nicht sicher verschließbar, wasserdurchlässig oder stark beschädigt sind. Hier können Mieter eine Mietminderung von bis zu 2% verlangen. Vermieter von Einfamilienhäusern können Klagen aufgrund eines fehlenden Kastens umgehen, indem Sie im Mietvertrag die Anschaffung des Kastens auf den Mieter übertragen. Um bestehende Mietverhältnis nicht zu belasten, ist die Überlassung eines Hausbriefkastens jedoch zu jeder Zeit zu empfehlen.

So kommt Ihre Post sicher bei Ihnen an

In Deutschland ist die Post dazu verpflichtet, Briefsendungen werktäglich auszuliefern. Um eine problemfreie Auslieferung zu ermöglichen, müssen allerdings einige Kriterien erfüllt werden. Ist der Kasten nur schwer erreichbar, nicht ausreichend gekennzeichnet oder gar nicht vorhanden, kann der Postbote unter Umständen eine Zustellung verweigern.

Briefkastenbeschriftung – Name, Hausnummer & Co.

Wie der Hausbriefkasten ist auch die Befestigung des Namens an diesem hierzulande nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch ist sie durchaus sinnvoll, denn nur so können Briefzusteller den Adressaten mit dem tatsächlichen Hausbewohner abgleichen und Briefe korrekt einwerfen.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Briefe problemlos und ohne Umwege bei Ihnen und nicht versehentlich bei Ihrem Nachbarn oder gar nicht ankommen? Mit dem ®Frabox-Beschriftungsverfahren sorgen wir für widerstandsfähige und langlebige Briefkastenbeschriftungen. Eine selbstklebende Befestigung gibt Ihnen maximale Flexibilität und erlaubt auch nachträgliche Namensänderungen auf dem Kasten.

Briefkastenerreichbarkeit – Was muss beachtet werden?

Während moderne Mehrfamilienhäuser üblicherweise über Briefkastenanlagen im Eingangsbereich außerhalb des Hauses verfügen, sind insbesondere in älteren Mietshäusern die Briefkästen im Hausflur angebracht. Beide Anbringungsmöglichkeiten sind erlaubt. Der Vorteil bei der Montage außerhalb des Hauses ist, dass Einwurf-Sendungen auch eingeworfen werden können, wenn niemand zu Hause ist, um die Tür zu öffnen.

Egal wo Ihr Postkasten letztendlich steht oder hängt – Sie sind als Haus- oder Wohnungsbewohner dafür verantwortlich, den Weg zum Kasten zu jeder Zeit sicher zu halten. Briefboten müssen dazu in der Lage sein, die Post gefahrenlos einwerfen zu können. Während ganzjährig also dafür gesorgt werden muss, dass bissige Hunde vom Weg ferngehalten werden und im Winter der Weg gemäß der Hausordnung geräumt und gestreut ist.

Lesen Sie in unserem Artikel zur Briefkasten-Befestigung, was Sie außerdem bei der Montage beachten müssen.

Größe, Form & Co. – Anforderungen an den Briefkasten

Sie möchten gerne einen Briefkasten installieren? Achten Sie beim Kauf auf das Volumen, das Schloss sowie das Material. Denn um Post empfangen zu können, muss der Postkasten der Norm DIN EN 13724 entsprechen und mindestens eine Breite für C4-Umschläge aufweisen. Welche weiteren Kriterien erfüllt werden müssen, können Sie in unserem Artikel zur Briefkasten Rechtslage nachlesen. Erhalten Sie dort ebenfalls wichtige Informationen darüber, wie oft eine Leerung des Kastens erfolgen muss.

Fazit: Ist ein Briefkasten Pflicht?

Auch wenn ein Briefkasten nicht Pflicht ist, ist ein Vorhandensein nicht nur für den Briefträger, sondern auch für Sie als Wohnungs- oder Hausbewohner sehr zu empfehlen. Die einmalige Investition in einen hochwertigen Kasten spart Ihnen jahrelang Mühe und Zeit und erlaubt Ihnen Ihre Briefe und Päckchen direkt an die Haustür geliefert zu bekommen, auch wenn Sie mal nicht zu Hause sind.

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