Private Pakete an die Firmenadresse schicken lassen: Erlaubt oder verboten?

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Private Pakete an die Firmenadresse liefern lassen, um nie mehr die eigenen Paketsendungen suchen zu müssen. Doch sind private Sendungen ins Büro eigentlich erlaubt oder ist es verboten? Vollzeit-Berufstätige sind einen Großteil des Tages nicht zuhause und haben somit kaum eine Chance tagsüber Päckchen zuhause entgegenzunehmen. Doch können Postsendungen bei Ihnen nicht zugestellt werden, so landen Sie entweder bei Ihren Nachbarn, in der nächsten Packstation oder einer Poststelle und die große Suche hat begonnen. Je nach Arbeitszeit sind zudem nicht alle Packstationen oder Postfilialen nach dem Feierabend geöffnet und auch beim Nachbarn sollten Sie spätabends nicht mehr sturmklingeln, um Ihr Päckchen abzuholen.

Besonders zur Vorweihnachtszeit kommt es zu einem erhöhten Bestellvolumen. Selbst dann, wenn jemand bei Ihnen zuhause ist, kann es hilfreich sein, die privaten Pakete an die Firmenadresse liefern zu lassen. So bleiben Vorfreude und Spannung erhalten und Sie verraten sich nicht durch Versandetiketten oder verräterische Verpackungen der Postsendungen. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Regelungen gelten, wenn Sie private Pakete an die Firmenadresse liefern lassen, was das Briefgeheimnis am Arbeitsplatz besagt und wie Sie Paketboxen als praktische Alternative für Paketdienste nutzen können.

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Rechtslage: Ist es erlaubt private Pakete an die Firmenadresse liefern zu lassen?

Für Vollzeitkräfte bleibt unter der Woche wenige Zeit für den Einkaufsbummel in der Vorweihnachtszeit oder für den nächsten Geburtstag. Paketzusteller liefern die Postsendungen in den meisten Fällen zwischen acht und 17 Uhr an – für die meisten Berufstätigen liegt dieses Zeitfenster mitten in der Arbeitszeit. Es wundert also kaum, dass sie viele Beschäftigte überlegen, die privaten Pakete an die Firmenadresse liefern zu lassen. Ganz so einfach ist es jedoch selten.

Sofern es in Ihrem Arbeitsvertrag nicht explizit geregelt ist und Ihr Arbeitgeber es nicht verbietet, ist es in den meisten Fällen erlaubt, private Pakete ins Büro liefern zu lassen. Hier kommt es jedoch auf den Umfang und die Art und Weise an. Wenn Sie jeden Tag zwanzig Pakete erreichen, kann das den Betriebsablauf stören – besonders dann, wenn es Ihnen viele Kollegen gleichtun. Es dauert deutlich länger, bis alle Pakete entgegengenommen und verteilt sind und es wird mehr Lagerfläche zur Zwischenlagerung benötigt. Je nach Betrieb gibt es auch Mitarbeiter, die Sie anrufen oder die Pakete gar zu Ihrem Arbeitsplatz bringen müssen. Ein zusätzlicher Mehraufwand, der ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers ist. Ihre Privatsendungen werden also allenfalls geduldet, diese Erlaubnis kann der Arbeitgeber über das Weisungsrecht allerdings jederzeit widerrufen und ein Verbot aussprechen. Etwa dann, wenn der Betriebsablauf deutlich gestört wird. Grundsätzlich gilt aber: Die Firmenpost hat am Arbeitsplatz immer Vorrang.

Das ist erlaubt:

  • Private Pakete an die Firmenadresse liefern lassen, wenn Ihr Chef es Ihnen explizit erlaubt
  • Private Pakete an die Firmenadresse liefern lassen, wenn es der allgemeinen Praxis entspricht (Gewohnheitsrecht) und Arbeitgeber und Betriebsvereinbarung es nicht verbieten
  • Privatsendungen an firmeneigene Packstationen senden lassen (sofern vorhanden)

Das ist nicht erlaubt:

  • Private Pakete an die Firmenadresse liefern lassen, wenn Ihr Chef oder Ihre Betriebsverordnung ein Verbot ausgesprochen haben
  • Privatsendungen auf die Arbeit liefern lassen, wenn Sie den Betriebsablauf behindern
  • Onlineshopping während der Arbeitszeit

Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen

Wenn Sie ein privates Paket an die Firmenadresse liefern lassen möchten, sollten Sie das nur unter der Erlaubnis Ihres Arbeitgebers tun, andernfalls können Sie mit Konsequenzen rechnen. Bestellen Sie trotz Verbot Privatpakete an die Unternehmensadresse, so wird das zu Beginn mit einer Abmahnung geahndet. Im Wiederholungsfall droht Ihnen nach weiteren Abmahnungen sogar schließlich die Kündigung. Die Lieferung des privaten Paketes an die Firmenadresse kann zudem Haftungsfragen aufwerfen.

Darf der Arbeitgeber die Sendungen öffnen, wenn sie an den Arbeitsplatz geliefert werden?

Wenn Sie private Pakete an Ihre Firmenadresse liefern lassen, sollten Sie sich im Klaren sein, dass befugte Angestellte (Postbevollmächtigte, Empfangsmitarbeiter etc.) oder Ihr Chef die Päckchen ohne Ihre Erlaubnis öffnen dürfen. Das liegt unter anderem daran, dass die Unterscheidung zwischen Firmen- und Privatpost nicht immer einfach ist – wie zum Beispiel bei einer Bestellung von Druckerpatronen.

Das Briefgeheimnis gilt nur für vertrauliche Postsendungen mit einem dieser Vermerke: “vertraulich”, “persönlich” oder “eigenhändig”. Dann darf auch Ihr Chef Ihre Paketsendung nicht öffnen. Ansonsten gilt, dass alle Sendungen, die an die Firma adressiert sind von den befugten Mitarbeitern auch geöffnet werden dürfen. Wer gegen das Briefgeheimnis verstößt, macht sich strafbar.

Päckchen über den Arbeitgeber verschicken – ja oder nein?

Auch, wenn es vielerorts eine Grauzone ist, private Pakete an die Firmenadresse liefern zu lassen, eines sollten Sie auf keinen Fall tun: Privatpakete über Ihren Chef verschicken! Wenn Sie Päckchen einfach in die Firmenpost geben und Ihren Chef die Portokosten zahlen lassen, kann das sofort spürbare Folgen haben. Es kann Ihnen im Extremfall eine fristlose Kündigung drohen, da Sie gegen Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen, indem Sie gegen die Vermögensinteressen Ihres Arbeitgebers handeln. Denn: Bei zahlreichen Privatpäckchen (insbesondere bei Auslandssendungen) kommen schnell Portokosten in Höhe von mehreren hundert Euro zusammen. Nach einem Entscheid des Landesarbeitsgerichtes (Az: 8Sa220/13) war die fristlose Kündigung im Falle einer Mitarbeiterin zulässig, die diverse Privatpakete auf Firmenkosten ins Ausland geschickt hatte.

Wenn das Porto von Ihnen bereits bezahlt wurde, gelten die Vorgaben aus der Betriebsvereinbarung oder die Erlaubnis Ihres Chefs. Sind Sie sich unsicher, ob vorfrankierte Briefe und Privatpakete über Ihre Arbeit verschickt werden dürfen, sollten Sie es unbedingt im Gespräch abklären. Auch hier gilt: Die Firmenpost hat Vorrang. Sobald die Privatpost den Ablauf behindert oder Ihr Arbeitgeber den Versand freigemachter Privatpäckchen untersagt, kann bei einem Wiederholungsfall auch hier eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine Kündigung drohen.

Welche Alternativen gibt es?

Manche Unternehmen stellen eigene Packstationen für Ihre Angestellten zur Verfügung, die Paketzusteller nutzen können, um die Privatpakete der Beschäftigten zuzustellen. Das erleichtert Paketboten die Arbeit erheblich, da so eine Großzahl der Paketsendungen unkompliziert zugestellt werden kann. Falls sich Ihnen diese Möglichkeit nicht bietet, können Sie auf Paketkästen bei Ihnen zuhause setzen – an diese können Paketdienste gleich im ersten Zustellversuch sicher zustellen, ohne dass Sie auf Paketsuche gehen müssen.

Mit Paketboxen Sendungen rund um die Uhr zuhause sicher empfangen

Falls Sie niemanden haben, der Ihre Päckchen annimmt und auch Ihr Nachbar nicht verfügbar ist, bieten sich Paketkästen für Ihre Paketsendungen an. Dank der diebstahlsicheren Paketboxen sparen Sie sich auch die Fahrt zu Packstationen oder Postfilialen und können Ihr Päckchen nach Feierabend ganz bequem aus der Box an Ihrer Haustür entnehmen. Die Bedienung Ihres Paketkastens ist nicht schwierig und auch für Paketzusteller kein zusätzlicher Aufwand.

Vorteile eines eigenen Paketkastens:

  • Rund um die Uhr empfangsbereit
  • Keine laufenden Kosten
  • Diebstahlsicher: Besonders sichere Aufbewahrung
  • Kein elektrischer Anschluss und keine App notwendig
  • Jeder Paketdienst und Paketbote kann zustellen
  • Extra viel Platz für kleine bis große Pakete!

Wenn Sie mehr zu Paketkästen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Blogartikel “Paketboxen für alle Paketdienste”.

Fazit: Private Pakete an die Firmenadresse liefern lassen oder lieber nicht?

Ob es bei Ihnen in der Firma erlaubt ist, private Pakete an die Firmenadresse liefern zu lassen, entscheidet immernoch der Arbeitgeber. Ein angebliches Recht gibt es für Beschäftigte nicht. Bei Unsicherheiten oder Bedenken sollten Sie sich immer absichern und das Gespräch suchen, um Diskussionen, Abmahnungen und Schlimmeres zu vermeiden. Wenn Ihr Chef es duldet, dass private Pakete an die Firmenadresse geliefert werden, gilt: Übertreiben Sie es nicht, die eigene Firma als Poststelle zu benutzen. Sonst ist es mit der Gutmütigkeit schnell vorbei. Zu Zeiten mit erhöhtem Bestellaufkommen, wie etwa der Vorweihnachtszeit, ist es ebenfalls empfehlenswert das Gespräch zu suchen, damit kein falsches Bild von Ihnen entsteht.
Mit Paketboxen, Packstationen oder netten Nachbarn, die für Sie Paketpost entgegennehmen, erleichtern Sie sich die Paketannahme. Dort, wo es möglich ist, empfehlen wir Ihnen auf diese Möglichkeiten zurückzugreifen.

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